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   VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21   

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VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21 (https://dejure.org/2021,4270)
VG Bremen, Entscheidung vom 09.03.2021 - 5 V 400/21 (https://dejure.org/2021,4270)
VG Bremen, Entscheidung vom 09. März 2021 - 5 V 400/21 (https://dejure.org/2021,4270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    § 4 Abs. 2 Nr 5 Vierundzwanzigste Coronaverordnung; § 4 Abs. 2 Nr 6 Vierundzwanzigste Coronaverordnung
    Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt; Individualsport; Outdoor-Trainingsanlage; Schließungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung einer Outdoor-Trainingsanlage bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Hannover, 01.02.2021 - 15 B 343/21

    Corona; Fitnessstudio; Willkürverbot

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Entsprechend wird in der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des VG Hannover ausgeführt, dass eine Mehrzahl potentiell trainierender Menschen dem Geschäftsmodell eines Fitnessstudios inhärent sei (VG Hannover, Beschl. v. 01.02.2021 - 15 B 343/21 -, juris Rn. 11; vgl. auch: SächsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 39, wonach Individualsport anders als bei Fitnessstudios nicht in einer gewerblichen Einrichtung, sondern innerhalb eines bestimmten Personenkreises stattfindet).

    Der Rekurs der Antragstellerin auf die Entscheidungen des VG Göttingen (Beschl. v. 05.02.2021 - 4 B 22/21) und des VG Hannover (Beschl. v. 01.02.2021 - 15 B 343/21 -, juris) führt nicht weiter, denn diesen Entscheidungen lagen Sachverhalte zugrunde, in denen Fitnessstudios die Nutzung für den Individualsport allein oder mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes verboten war, während er auf privaten und öffentlichen Sportanlagen zulässig war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 13 B 1855/20

    Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs in Fitnessstudios

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Gerade das stoßartige Ausatmen unter körperlicher Belastung kann bei symptomfreien, aber infizierten Personen zu einem massiven Ausstoß infektiöser Viren über eine große Distanz führen und damit die im Vordergrund stehende Tröpfcheninfektion befördern (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.12.2020 - 13 B 1855/20.NE -, juris Rn. 66 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21 -, juris).

    Allerdings liegt dem Begriff des Fitnessstudios grundsätzlich die Vorstellung der Sportausübung in geschlossenen Räumlichkeiten zugrunde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.12.2020 - 13 B 1855/20.NE -, juris Rn. 67; SächsOVG, Beschl. v. 15.12.2020 - 3 B 409/20 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 67/21

    Anleitung; Ausbildung; Außervollzugsetzung, vorläufige; Corona-Virus; Erziehung;

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Die Beschränkung auf den Individualsport mit zwei Haushalten zielt darauf ab, Kontakthäufungen und den Anreiz, sich überhaupt zusammenzufinden, zu vermeiden (NdsOVG, Beschl. v. 03.03.2021 - 13 MN 67/21 -, juris Rn. 27).
  • VG Göttingen, 05.02.2021 - 4 B 22/21

    Coronabedingte Schließung eines Fitnessstudios rechtswidrig

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Der Rekurs der Antragstellerin auf die Entscheidungen des VG Göttingen (Beschl. v. 05.02.2021 - 4 B 22/21) und des VG Hannover (Beschl. v. 01.02.2021 - 15 B 343/21 -, juris) führt nicht weiter, denn diesen Entscheidungen lagen Sachverhalte zugrunde, in denen Fitnessstudios die Nutzung für den Individualsport allein oder mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes verboten war, während er auf privaten und öffentlichen Sportanlagen zulässig war.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21

    Corona; Elektromuskelstimulationstraining; EMS; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Die Schließung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen knüpft im Hinblick auf die infektiologische Relevanz an die Zusammenkunft mehrerer Personen in geschlossenen Räumen und/oder die körperliche Aktivität von Personen in geschlossenen Räumen an (NdsOVG, Beschl. v. 18.02.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 68).
  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 381/20

    Corona-Pandemie; Schließung von EMS-Sportstudios voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Entsprechend wird in der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des VG Hannover ausgeführt, dass eine Mehrzahl potentiell trainierender Menschen dem Geschäftsmodell eines Fitnessstudios inhärent sei (VG Hannover, Beschl. v. 01.02.2021 - 15 B 343/21 -, juris Rn. 11; vgl. auch: SächsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 39, wonach Individualsport anders als bei Fitnessstudios nicht in einer gewerblichen Einrichtung, sondern innerhalb eines bestimmten Personenkreises stattfindet).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 24.21

    Corona; Untersagung des Sportbetriebs; Golfplatz; im Rahmen des § 47 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Aber auch insoweit ist das von der Antragstellerin angebotene Sportangebot eher einer Innenraum-, als einer Außensportanlage, die sich regelmäßig durch eine erhebliche Größe und hinreichenden Platz für eine parallele Ausübung von Individualsport durch mehrere Einzelpersonen auszeichnet (OVG BlnBdg, Beschl. v. 08.03.2021 - 11 S 24/21 -, nachrichtlich auf juris), vergleichbar.
  • OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 409/20

    EMS-Sportstudio; einstweilige Anordnung; Feststellungsbegehren;

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Allerdings liegt dem Begriff des Fitnessstudios grundsätzlich die Vorstellung der Sportausübung in geschlossenen Räumlichkeiten zugrunde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.12.2020 - 13 B 1855/20.NE -, juris Rn. 67; SächsOVG, Beschl. v. 15.12.2020 - 3 B 409/20 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Er liegt dann vor, wenn die Behörde bei Meinungsverschiedenheiten über bestehende Rechte oder Pflichten die Anwendbarkeit einer generellen und abstrakten gesetzlichen Regelung auf einen konkreten Sachverhalt feststellt und damit festlegt, was im Einzelfall rechtens sein soll (BVerwG, Urt. v. 21.06.2017 - 6 C 3/16 -, BVerwGE 159, 148-171, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Auszug aus VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
    Ein gestellter Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (BVerwG, Urt. v. 01.09.2016 - 4 C 4/15 -, BVerwGE 156, 94-102, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 9.02

    Genehmigungsbedürftige Anlage; Aufhebung des Genehmigungserfordernisses;

  • BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 2.01

    Rodung; Fläche, gerodete; Beseitigung von Rebstöcken; mit Reben bepflanztes

  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2018 - 1 L 506/16

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss â€" Gewässerunterhaltungslast

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 1 S 502/21

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

  • BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20

    Fortgeltung der Zusage einer zusätzlichen Ausstattung eines Lehrstuhls im Rahmen

  • OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios - Coronaverordnung; Covid-19;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 13 B 1973/20

    Corono-Schutzverordnung steht dem Betrieb von EMS-Studios entgegen

  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 546/20
  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 5 Bs 57/21

    Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt untersagt

    Das gewerbliche, an ihre Bestandsmitglieder gerichtete Sportangebot der Antragstellerin auf dem "Outdoor-Trainingsgelände" ist als Öffnung eines Fitnessstudios im Freien für den Publikumsverkehr anzusehen (vgl. VG Saarlouis, Beschl. v. 12.3.2021, 6 L 210/21, juris Rn. 10 ff.; VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 27 f.; VG Schwerin, Beschl. v. 5.3.2021, 7 B 365/21 SN, beck-online, Rn. 8).

    Denn der Betrieb eines Fitnessstudios im Freien ist - wie das Angebot der Antragstellerin exemplarisch zeigt - nicht mit der Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen im Freien vergleichbar (vgl. VG Saarlouis, Beschl. v. 12.3.2021, 6 L 210/21, juris Rn. 17 ff.; VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 29; VG Schwerin, Beschl. v. 5.3.2021, 7 B 365/21 SN, beck-online, Rn. 9).

    Bei dieser Form der Sportausübung handelt es sich um ein Gruppenangebot bzw. die kollektive Sportausübung, die sich von der privaten, nichtinstitutionalisierten Zusammenkunft unterscheidet (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 29; VG Hannover, Beschl. v. 1.2.2021, 15 B 343/21, juris Rn. 11).

    Auch wenn die eigentliche Sportausübung alleine erfolgt, führt das institutionalisierte Angebot der Antragstellerin, anders als es bei der Form des zugelassenen Individualsports regelmäßig der Fall ist, in erheblich größerem Umfang zu Sozialkontakten zwischen den Kunden und dem betrieblichen Personal sowie den Kunden untereinander, sei es vor, während (etwa bei dem nicht ausgeschlossenen Gerätewechsel) oder nach dem Sport (hierzu und zum Folgenden: VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 29; VG Schwerin, Beschl. v. 5.3.2021, 7 B 365/21 SN, beck-online, Rn. 9).

  • VG Saarlouis, 12.03.2021 - 6 L 210/21

    Schließung eines "Outdoor-Fitnessstudios"

    SächsOVG, Beschl. v. 15.12.2020, 3 B 409/20, juris Rn. 15; VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 26.

    So auch VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 27.

    auch VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 31; VG Schwerin, Beschl. v. 5.3.2021, 7 B 365/21 SN.

    hierzu auch VG Bremen, Beschl. v. 9.3.2021, 5 V 400/21, juris Rn. 28.

  • VG Karlsruhe, 31.03.2021 - 1 K 736/21

    Verbot des Outdoor-Trainings auf dem Parkplatz vor einem Fitnessstudio während

    Sind die Beteiligten jedoch unterschiedlicher Auffassung, ob ein Handeln dem Anwendungsbereich eines Verbotes nach der von der Landesregierung auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 IfSG erlassenen CoronaVO unterfällt, ist die zuständige Behörde auch befugt, durch Ordnungsverfügung - ungeachtet der Feststellung von Verstößen und der Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren im Einzelfall - gegenüber dem Betroffenen klarzustellen, dass das konkrete Vorhaben untersagt ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.12.2020 - 1 K 5285/20 -, juris Rn. 27; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20, juris Rn. 21; VG Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020 - 5 L 1066/20.NW -, juris Rn. 12; VG Bremen, Beschluss vom 09.03.2021 - 5 V 400/21 -, juris Rn. 19 ff.).

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie die Antragstellerin meint - der Betrieb einer Outdoor-Trainingsfläche mit Kraftsportgeräten außerhalb eines Gebäudes als Fitnessstudio einzuordnen ist, oder ob es sich dabei um eine (andere) Sportanlage oder Sportstätte handelt (vgl. zu den Begriffen: Sächs. OVG, Beschluss vom 15.12.2020 - 3 B 409/20 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2021 - 13 B 1973/20 -, juris Rn. 2; VG Bremen, Beschluss vom 09.03.2021 - 5 V 400/21 -, juris Rn. 26 ff.; VG Schwerin, Beschluss vom 05.03.2021 - 7 B 365/21 SN -, juris Rn. 8), da die Betriebsuntersagung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO insofern keine unterschiedlichen Regelungen trifft.

  • VG Bremen, 27.05.2021 - 5 V 1036/21

    Verbot der Untervermietung von Fitnessstudios - Corona; Fitnessstudio;

    Begleitumstände (siehe dazu bereits ausführlich VG Bremen, Beschl. v. 09.03.2021 - 5 V 400/21 -, juris Rn. 20 m.w.N.) den behördlichen Subsumtionsvorgang verbindlich festgeschrieben und im Einzelfall festgelegt, dass sein Sportstudio dem Schließungsgebot des § 4 Abs. 2 Nr. 5 der damals geltenden Fünfundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Fünfundzwanzigste Coronaverordnung) vom 21.04.2021 (Brem.GBl. S. 382; im Folgenden: Fünfundzwanzigste Coronaverordnung), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fünfundzwanzigsten Coronaverordnung vom 06.05.2021 (Brem.GBl. S. 419), unterfällt.

    Das Ordnungsamt war nach §§ 28, 28a, 32 IfSG auch befugt, den hier angegriffenen feststellenden Verwaltungsakt zu erlassen, wenngleich dort nicht die rechtsverbindliche Feststellung als spezifische Maßnahme genannt ist (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 09.03.2021 - 5 V 400/21 -, juris Rn. 22).

  • VG Hamburg, 12.03.2021 - 14 E 955/21

    Erfolgreicher Eilantrag auf sanktionsfreie Duldung des Sportbetriebs auf einem

    Vor diesem Hintergrund können die Annahmen des Verwaltungsgerichts Bremen in seiner Entscheidung vom 9. März 2021 (5 V 400/21, S. 9, abrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-13039) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21

    Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der

    Eine stillschweigende Ermächtigung wird üblicherweise angenommen in Zusammenhang mit genehmigungsbedürftigen Sachverhalten und aus den Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit abgeleitet (VG Bremen, Beschl. v. 09.03.2021 - 5 V 400/21 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
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